Wie man Heilpraktiker für Psychotherapie wird

Heilpraktiker/in für Psychotherapie in Berlin und Brandenburg, wie wird man das?


Sie benötigen für Ihre psychotherapeutische Tätigkeit in Deutschland die Heilerlaubnis als Heilpraktiker/in nur für Psychotherapie, wenn Sie nicht Arzt/Ärztin, approbierte/r Psychotherapeut/in oder schon Heilpraktiker/in sind. Ohne eine solche Grundlage ist eine berufliche/ psychotherapeutische Tätigkeit in Deutschland nicht erlaubt. Als psychotherapeutische Tätigkeit gilt dabei jede Art von Gesprächs- oder Körperarbeit, die auf die Beseitigung von psychischen Störungen zielt, unter Umständen also auch Coaching. Mit dem Heilpraktiker-Psychotherapie sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Außerdem wird die Zertifizierung als Heilpraktikerin/Heilpraktiker für Psychotherapie zunehmend als Qualitätssiegel wahrgenommen.


Die Heilpraktiker-Psychotherapie-Zulassung ist der leichteste Weg, eine Erlaubnis zum Ausüben der Psychotherapie zu erhalten. Für die Zulassung ist es nur erforderlich, dass Sie über 25 Jahre alt sind, mindestens die Hauptschule besucht haben, frei von schweren Krankheiten sind und beim zuständigen Gesundheitsamt eine Überprüfung absolvieren. Als Heilpraktikerin/Heilpraktiker für Psychotherapie darf man im Grunde jedes psychotherapeutische Verfahren berufsmäßig (als Arbeit) oder gewerbsmäßig (gegen Geld) ausüben.
In der Prüfung verlangt man vor allem Kenntnisse auf dem Gebiet der medizinischen seelischen Krankheitslehre sowie einige Rechtskenntnisse. Die Prüfung hat in den meisten Bundesländern 2 Bestandteile:

1. Schriftliche Prüfung mit 28 Multiple-Choice-Fragen
2. Mündliche Prüfung mit psychiatrischen Fragen und Rechtsfragen.

Haben Sie die Prüfung bestanden, dürfen Sie nach dem Heilpraktikergesetz psychotherapeutisch tätig sein. Sie dürfen Honorar dafür nehmen und Ihre Patienten dürfen mit den privaten Krankenkassen abrechnen.


Voraussetzungen:

  • Vollendung des 25. Lebensjahrs
  • mindestens Hauptschule
  • keine schwere Straftat
  • so gesund und vor allem suchtfrei sein, dass man in der Lage ist, die Tätigkeit auszuüben
  • Zahlung einer Verwaltungsgebühr (derzeit 400.- € in 3 Raten)

Nachweisen durch eine Überprüfung, dass man keine Gefahr darstellt und für die Tätigkeit geeignet ist

Anmeldung:
Die Anmeldung beim zuständigen Bezirksamt, genauer beim zuständigen Gesundheitsamt. In Berlin sind für die Heilpraktiker-Überprüfung zwei Gesundheitsämter für alle Bezirke zuständig. Einmal das Gesundheitsamt Lichtenberg. Dies ist zuständig für folgende Bezirke:

  • Mitte-Tiergarten-Wedding
  • Friedrichshain-Kreuzberg
  • Prenzlauer Berg-Pankow-Weißensee
  • Spandau
  • Lichtenberg
  • Reinickendorf

Wenn man in einem dieser Bezirke wohnt, muss man sich also an das Gesundheitsamt Lichtenberg wenden, und zwar an den Heilpraktikerbereich.

Gesundheitsamt Lichtenberg, Heilpraktiker-Bereich
Alfred-Kowalke-Str. 24
10315 Berlin
Tel: 90296-7508
Tel.: 90296-7514

Tel.: 90296-7544

Fax: 90296-777514

Die Bewohner anderer Bezirke wenden sich an das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg, Abteilung Heilpraktiker-Angelegenheiten. Hier die Daten:


Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg:
Rathausstraße 27, 12105 Berlin
Tel.: 90277-7271

Fax: 90277-7504
Sprechzeiten
Di, Do 9.00-12.00 Uhr

In
Brandenburg meldet man sich bei seinem örtlichen Gesundheitsamt an. Dieses leitet die Unterlagen nach Potsdam weiter, wo auch die Prüfung stattfindet.


Verfahren:
Es gibt Anmeldeformulare die man bei den Gesundheitsämtern downloaden kann (siehe Links). Sie bekommen Sie auch, wenn Sie sich zum Infoabend anmelden. Hat man den Brief ans Gesundheitsamt verschickt, bekommt man nach einiger Zeit ein Schreiben, auf dem angekreuzt ist, was man noch an Unterlagen beibringen soll. Dies sind – entsprechend den Zulassungsvoraussetzungen – vor allem folgende Unterlagen:


  • Lebenslauf
  • Meldebescheinigung
  • Schulabschlußzeugnis (mind. Hauptschule)
  • Letztes Abschlusszeugnis einer Berufsausbildung, Fachschule, Universität etc.


In den letzten drei Monaten vor der Überprüfung sind noch einzureichen:


  • Polizeiliches Führungszeugnis (keine schwere Straftat)
  • Ärztliches Attest über Gesundheit und Suchtfreiheit (vom Hausarzt)
  • Zahlung einer Schutzgebühr (wird später mit der Prüfungsgebühr verrechnet).


Sie sind herzlich eingeladen zum nächsten kostenlosen Informationabend:

Donnerstag, 2. Mai 2024 um 19.00 Uhr als Online-Video-Infoabend.

Wie das geht? Schreiben Sie mir eine  Email!

Sie können auch das Kontakt-Formular unten auf der Seite nutzen. Sie können auch kurz vor dem Termin auf dieser Seite direkt auf den Zoomlink klicken.



Nach der Anmeldung zur Prüfung erhält man einen Brief mit dem offiziellen Termin und dem Ort für die schriftliche Überprüfung sowie mit der Aufforderung zur Zahlung der Schutzgebühr (zur Zeit 90.-) und später zur ersten Rate (zur Zeit 110.-). Die zweite Rate von 200.- zahlt man zur mündlichen Prüfung. Die meisten Interessenten kommen heute in Berlin etwa nach einem halben Jahr zur schriftlichen Prüfung. (In Corona-Zeiten kann es etwas länger dauern.) Es gibt eine Warteliste, auf die man sich zur Sicherheit setzen lassen sollte. Das Lichtenberger Anmeldeformular hat dafür eine eigene Zeile, auf dem Tempelhofer Formular muss man das handschriftlich hinzufügen. Brandenburger melden sich bei ihrem örtlichen Gesundheitsamt an, und zwar im Juli für die Oktoberprüfung und im Dezember für die Märzprüfung. Alle, die sich in diesen Monaten angemeldet haben, kommen zum Wunschtermin dran. Die Überprüfung findet für ganz Brandenburg zentral in Potsdam statt.


Prüfung:
Ganz offiziell ist es keine Prüfung, sondern eine Überprüfung. Einer Prüfung geht eine staatlich anerkannte Ausbildung voraus, was hier nicht der Fall ist. Dies hier ist lediglich eine Überprüfung der Kenntnisse – und der Person – eines Kandidaten.


Schriftlicher Teil:
Die schriftliche Prüfung ist für alle Bundesländer, die sich an ihr beteiligen, gleich. Sie findet auch überall am selben Tag statt. Sie dauert 60 Minuten. (Ein paar Minuten gehen für Erklärungen drauf, zehn Minuten vor Schluss wird man aufgefordert, die Lösungsbuchstaben vom Fragebogen auf das Lösungsblatt zu übertragen). Man hat etwa 45 Minuten reine Arbeitszeit. In dieser Zeit muss man 28 Multiple-Choice-Fragen beantworten, hauptsächlich zu Themen aus der Psychopathologie, aber manchmal auch zum Heilpraktiker-Gesetz, zum Betreuungs- oder Unterbringungsrecht oder zu bestimmten Aspekten des Strafrechts (verminderte Schuldfähigkeit). Man muss 75% der Fragen richtig haben, also 21 Fragen, um die Prüfung zu bestehen

Man kann zwar nie genau wissen, wie die Fragen der kommenden Prüfung aussehen, es gibt allerdings genaue Erfahrungen, wie sie bisher ausgesehen haben. Und das Sachgebiet ist zwar groß, aber durchaus begrenzt.

Vor der Prüfung muss man sich unbedingt an einem dafür vorgesehenen Tisch registrieren lassen und dazu seinen gültigen Ausweis vorzeigen. Während der Prüfung darf man nicht essen, nicht trinken und nicht auf die Toilette (man könnte ja z.B. den Telefonjoker machen). 14 Tage nach der Prüfung kann man die Lösungen auf der Website des Gesundheitsamts Ansbach einsehen. Man kann aber auch, wenn man an einem meiner Kurse teilgenommen hat, am Prüfungstag zur "Prüfungsparty" kommen: Fröhliches gemeinsames Fragebogenlösen. Ich garantiere: Die Stimmung ist auch ganz ohne Alkohol besser als auf dem Fussballplatz.


Mündliche Prüfung:
Hat man seine mindestens 21 Fragen richtig beantwortet, kommt nach einigen Wochen ein Brief mit dem Termin für die mündliche Überprüfung. Bei dieser Prüfung geht es nicht nur um das Wissen des Kandidaten, sondern auch darum, ob sie oder er in der Lage ist, Patienten sachgerecht „aufzufangen“, ggf. weiterzuleiten und Gefahren entgegenzutreten. Daher spielen schwerere Erkrankungen und auch die rechtliche Materie eine größere Rolle. In der mündlichen Prüfung sitzt man meist mit 1 oder 2 Kandidaten zusammen. (In Coronazeiten gibt es nur Einzelprüfungen.) Die Prüfung dauert pro Kandidat 30 Minuten und gliedert sich oft in 2 Abschnitte, eine Rechtsfrage und eine psychopathologische Frage. Die Fragen stehen auf Karten, welche nach dem Zufallsprinzip gezogen werden. Bei den Rechtsfragen spielen vor allem folgende Gesetze bzw. Rechtsthemen eine Rolle:


  • Betreuungsgesetz
  • Gesetz für psychisch Kranke
  • Heilpraktiker-Gesetz
  • Berufsrechtliches Umfeld des Heilpraktikers
  • Aufklärung über psychotherapeutische Antragsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen


Sie können jederzeit in die Kurse einsteigen.


Bei den psychiatrischen Fragen in der Prüfung kann jedes Thema aus dem Bereich der Psychopathologie drankommen, allerdings mit Betonung auf den schwereren Störungen. Es ist eine gute Idee, die Sektion mit den mündlichen Prüfungsprotokollen im Forum nachzulesen.

Bei der mündlichen Prüfung gibt es geringfügige Unterschiede zwischen den Prüfungsämtern Tempelhof-Schöneberg, Lichtenberg und Brandenburg. Von den Anforderungen an den Wissensstoff her sind sie sich aber ähnlich.


Bestanden!
Wenn man die Prüfung bestanden hat darf man im Grunde jedes psychotherapeutische Verfahren anwenden. Man darf eine Praxis eröffnen und Geld für die Behandlung verlangen. Man darf aber vor allem zwei Dinge nicht:


  1. Man darf nicht rein körperliche Störungen behandeln oder mit körperlichen (invasiven, in den Körper eindringenden) Mitteln psychische Störungen therapieren. Man darf ausschließlich psychotherapeutisch behandeln, also mit Gespräch und Übungen. Körperübungen zur Entspannung, Beeinflussung der Stimmung oder zum Herstellen bzw. Wiedererlangen einer früher erlebten Stimmungslage sind ok. Dabei darf man die Patienten auch anfassen. Man darf aber nicht: Massieren, Spritzen geben, Akkupunktur, Akkupressur oder Chiropraktik betreiben, Glieder einrenken etc. Man darf auch keine Medikamente verabreichen oder verordnen, auch keine homöopathischen Medikamente. Eine gute Tasse Tee zur Stimmungsauflockerung ist natürlich erlaubt.
  2. Man darf sich nicht Psychotherapeut oder Psychotherapeutin nennen. Dieser Titel ist geschützt durch das Psychotherapeuten-Gesetz. Offiziell heißt man "Heilpraktiker(in) eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie". Man darf aber seinen Namen nennen mit dem Zusatz „Psychotherapie nach HPG“, auch mit der Beschreibung des Verfahrens, das man anwenden möchte, also etwa „Martina Meyer, Gestalttherapie, Psychotherapie nach HPG“ oder auch "Martina Meyer, NLP-Therapeutin, Psychotherapie nach HPG", oder eben einfach "Manfred Müller, Psychotherapie nach HPG".

Nach bestandener Prüfung darf man die zweite Rate der Verwaltungsgebühr zahlen und bekommt die Zulassungsurkunde ausgehändigt. Die Zulassung kann einem nicht ohne weiteres wieder weggenommen werden. Was man hat, hat man also. Es sei denn, man begeht eine schwere Straftat oder verstößt in erheblichem Maße gegen die eben genannten Auflagen.

Eigene Praxis und Krankenkassen:
Will man eine Praxis eröffnen, so muss man dies (kostenfrei) beim Landesamt für Gesundheit und Soziales anzeigen (nicht beim Senator!). Hier die Daten:

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Postfach 310929
10639 Berlin
Tel.: 9012-5142
Sitz: Fehrbelliner Platz 1

Link zum Downloaden des Antrags


Man darf über private Krankenkassen abrechnen, d.h. man wird mit der Kasse nicht direkt abrechnen sondern im Erstattungsverfahren. Man schreibt seinem Klienten eine Rechnung, und der lässt sich das Geld von der Krankenkasse erstatten. Die einzelnen Privatkassen erstatten Heilpraktikerhonorare unterschiedlich. Jede Kasse hat außerdem verschiedene Verträge mit unterschiedlichen Erstattungen, Selbstbeteiligungen etc. (Infos bei den einzelnen Kassen).

Die Einstellung der Leute, die zur Prüfung gehen, hat sich geändert. Es hat sich rumgesprochen, dass man für die Prüfung systematisch und ernsthaft lernen muss. Einige schaffen das zwar auch allein, aber besser und mit letztlich viel weniger Aufwand an Ungewissheit und Nerven geht es in einem Vorbereitungskurs. Das ist nicht nur Werbung sondern eine schlichte Tatsache!


Weitere Infos auf dem Infoabend. Melden Sie sich einfach mit dem Formular unten an.

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